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Markenaufbau
Visuelles Storytelling
Corporate Design

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen, Design- und Website-Projekte von mind:hart

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen mind:hart, Inhaberin Katja Meinhardt, und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern über Dienstleistungen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Konzeption und Strategie

  • Marken- und Positionierungsarbeit

  • Workshops und Beratungsleistungen

  • Corporate Design und Markenentwicklung

  • Grafik- und Kommunikationsdesign

  • Print- und Produktionsdesign

  • Webdesign und Website-Projekte

  • digitale Gestaltungs- und Umsetzungsleistungen

  • sonstige individuell vereinbarte Kreativ- und Designleistungen

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, mind:hart stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Vertragsschluss

Art, Umfang, Vergütung und gegebenenfalls Zeitrahmen der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, wenn:

  • ein Angebot von mind:hart in Textform angenommen wird,

  • eine individuelle Beauftragung durch mind:hart in Textform bestätigt wird oder

  • bei einer angebotenen Online-Buchung der dafür vorgesehene Buchungs- oder Bestellvorgang erfolgreich abgeschlossen und die Buchung durch mind:hart angenommen wurde.

Soweit dem Angebot diese AGB beigefügt oder vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden, gelten sie mit Annahme des Angebots als vereinbart.

Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Abstimmung.


3. Gegenstand und Umfang der Leistungen

Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich die jeweils individuell vereinbarten Leistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus:

  1. dem jeweiligen Angebot,

  2. einer ergänzenden Leistungsbeschreibung und

  3. sonstigen individuellen Vereinbarungen der Vertragsparteien.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet mind:hart keinen bestimmten wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg.

Insbesondere werden ohne ausdrückliche Vereinbarung keine bestimmten:

  • Umsätze,

  • Verkaufszahlen,

  • Reichweiten,

  • Conversion-Raten,

  • Suchmaschinenplatzierungen,

  • Besucherzahlen,

  • Förderergebnisse oder

  • sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse

geschuldet.

Bei kreativen Leistungen wird eine fach- und vertragsgerechte gestalterische Leistung geschuldet. Ein bestimmtes subjektives Gefallen über die im vereinbarten Konzept und Korrekturprozess abgestimmte Gestaltung hinaus ist nicht geschuldet.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der individuellen Vereinbarung festgelegten Preise.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

mind:hart ist berechtigt, je nach Projektumfang:

  • Anzahlungen,

  • Abschlagszahlungen,

  • Teilzahlungen oder

  • Vorauszahlungen

zu vereinbaren.

Die jeweilige Zahlungsstruktur ergibt sich aus dem Angebot.

Bei Zahlungsverzug ist mind:hart berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen zurückzuhalten.

Gesetzliche Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

Soweit mind:hart die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Maßgeblich ist die steuerliche Behandlung zum Zeitpunkt der jeweiligen Rechnungsstellung.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Texte

  • Bilder

  • Logos

  • Grafiken

  • Markenunterlagen

  • Zugangsdaten

  • technische Informationen

  • Ansprechpartner

  • Produktionsvorgaben

  • rechtliche Pflichtangaben

  • Freigaben

  • sonstige projektbezogene Inhalte und Unterlagen

Soweit für ein Projekt Drittanbieter oder Produktionsbetriebe eingebunden werden sollen, stellt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die hierfür erforderlichen Ansprechpartner und Informationen zur Verfügung, sofern deren Auswahl oder Beauftragung nicht ausdrücklich Bestandteil der Leistung von mind:hart ist.

Feedback und Änderungswünsche sollen gebündelt und durch die vereinbarte Ansprechpartnerin oder den vereinbarten Ansprechpartner übermittelt werden.

Kommt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber den erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, ist mind:hart berechtigt:

  • vereinbarte oder geplante Projektzeiträume angemessen zu verschieben,

  • hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen und

  • bei erheblicher Verzögerung nach angemessener Fristsetzung von den gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen.


6. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihr oder ihm für das Projekt bereitgestellten Inhalte und Materialien für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Texte

  • Fotografien

  • Videos

  • Logos

  • Marken

  • Illustrationen

  • Schriftarten

  • Musik

  • Grafiken

  • Daten und sonstige Medien

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber versichert, über die hierfür erforderlichen Rechte und Genehmigungen zu verfügen oder zur entsprechenden Nutzung berechtigt zu sein.

mind:hart ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte eigenständig zu überprüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Erhält die Auftraggeberin oder der Auftraggeber Kenntnis von möglichen Rechten Dritter oder entsprechenden Ansprüchen, ist mind:hart unverzüglich darüber zu informieren.

Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen dieser AGB.


7. Termine und Projektzeiträume

Angegebene Projektzeiträume stellen grundsätzlich eine realistische Planung auf Grundlage des bei Vertragsschluss bekannten Projektumfangs dar.

Termine oder Fertigstellungszeitpunkte sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Voraussetzung für die Einhaltung geplanter Projektzeiträume ist insbesondere die rechtzeitige Erfüllung der erforderlichen Mitwirkungspflichten durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber.

Verzögerungen, die insbesondere entstehen durch:

  • verspätete Bereitstellung von Inhalten,

  • verspätetes Feedback,

  • nachträgliche Änderungswünsche,

  • fehlende Freigaben,

  • Verzögerungen bei Drittanbietern oder

  • sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände,

führen zu einer entsprechenden Anpassung des Projektzeitraums.

mind:hart ist außerdem berechtigt, Projektzeiträume aus wichtigem Grund angemessen anzupassen, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, unvorhersehbaren technischen Ausfällen oder vergleichbaren Umständen.

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber wird hierüber nach Möglichkeit zeitnah informiert.


8. Korrekturen, Änderungswünsche und Zusatzleistungen

Die Anzahl der im Projektpreis enthaltenen Entwurfs- und Korrekturrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Eine Korrekturrunde umfasst das gebündelte Feedback der Auftraggeberin oder des Auftraggebers zu dem jeweils vorgelegten Projektstand.

Änderungswünsche, die:

  • über die vereinbarte Anzahl von Korrekturrunden hinausgehen,

  • bereits freigegebene Inhalte oder Gestaltungsentscheidungen erneut verändern,

  • einen bereits abgestimmten konzeptionellen Ansatz wesentlich verändern oder

  • den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erweitern,

gelten als Zusatzleistungen.

Zusatzleistungen werden vor ihrer Umsetzung mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert berechnet.

Soweit möglich, informiert mind:hart vor Beginn der Zusatzleistung über den voraussichtlichen Mehraufwand.


9. Freigabe und Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung eine abnahmefähige Werkleistung darstellt, wird sie nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt.

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist verpflichtet, eine vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

mind:hart kann der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und wird die Abnahme auch nicht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert, gelten die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme.

Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn mind:hart zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten oder ohne Benennung eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Inhalte und Arbeitsergebnisse vor einer finalen Freigabe sorgfältig zu prüfen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Namen

  • Anschriften

  • Telefonnummern

  • E-Mail-Adressen

  • Preise

  • Termine

  • Zahlen

  • Produktinformationen

  • rechtliche Pflichtangaben

  • Schreibweisen und sonstige inhaltliche Angaben

Eine erteilte Produktions-, Druck- oder Veröffentlichungsfreigabe bezieht sich auf den von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber geprüften und freigegebenen Stand.

Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.


10. Nutzungsrechte

Urheberrechte an den von mind:hart geschaffenen urheberrechtlich geschützten Leistungen verbleiben bei der jeweiligen Urheberin bzw. dem jeweiligen Urheber.

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber erhält die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte.

Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder einer individuellen Vereinbarung.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erhält die Auftraggeberin oder der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei mind:hart.

Eine Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Dies gilt insbesondere für eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Verwendung:

  • in zusätzlichen Medien,

  • für zusätzliche Produkte,

  • im Merchandise,

  • für eigenständige Produktlinien,

  • als Marke oder Unternehmenskennzeichen oder

  • für sonstige zusätzliche Nutzungsarten,

sofern diese nicht bereits vom vereinbarten Nutzungsumfang umfasst sind.

Soweit es zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist, dürfen hierzu notwendige technische Dienstleister, Druckereien, Entwickler oder Produktionsbetriebe die finalen Arbeitsergebnisse im erforderlichen Umfang verwenden.


11. Entwürfe, offene Arbeitsdateien und Produktionsdaten

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Beauftragung ausschließlich die im Angebot bezeichneten finalen Arbeitsergebnisse.

Nicht ausgewählte Entwürfe, Zwischenstände, Varianten und verworfene Konzepte bleiben bei mind:hart und sind nicht Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte.

Ihre Verwendung oder Weiterbearbeitung durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Offene oder editierbare Arbeits- und Quelldateien sind nicht automatisch Bestandteil der geschuldeten Leistung.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Adobe-Illustrator-Arbeitsdateien

  • Photoshop-Dateien

  • InDesign-Arbeitsdateien

  • Figma-Arbeitsstände

  • nicht bereinigte Entwicklungsdateien

  • interne Konzeptdateien

  • sonstige offene Produktions- oder Quelldateien

Soweit zur vertragsgemäßen Nutzung Produktions-, Druck- oder Exportdateien vereinbart sind, werden diese in den im Angebot oder mit dem ausführenden Produktionsbetrieb abgestimmten Formaten bereitgestellt.

Die Herausgabe offener Arbeitsdateien kann gesondert vereinbart und vergütet werden.

Eine dauerhafte Archivierung sämtlicher offener Projekt- und Arbeitsdateien durch mind:hart ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


12. Bearbeitung und Weiterentwicklung von Arbeitsergebnissen

Die Zulässigkeit von Bearbeitungen richtet sich nach dem vereinbarten Nutzungszweck und dem Umfang der eingeräumten Rechte.

Soweit eine Bearbeitung für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich oder ausdrücklich vorgesehen ist, darf die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse selbst oder durch beauftragte Dritte entsprechend bearbeiten lassen.

Dies gilt insbesondere für vereinbarungsgemäß zur eigenen Pflege übergebene Websites und vergleichbare digitale Systeme.

Weitergehende Änderungen an urheberrechtlich geschützten Gestaltungen, die den ursprünglich vereinbarten Nutzungszweck wesentlich verändern, bedürfen einer gesonderten Abstimmung, soweit dies gesetzlich oder vertraglich erforderlich ist.


13. Drittanbieter, Lizenzen und Fremdleistungen

Soweit für die Leistungserbringung Produkte oder Leistungen Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend die Bedingungen und Lizenzbestimmungen der jeweiligen Anbieter.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Hosting-Anbieter

  • Domains und Domainanbieter

  • Plugins

  • Themes

  • Schriftarten

  • Stockmaterial

  • Software

  • Newsletter-Tools

  • Zahlungsdienstleister

  • Schnittstellen und externe Dienste

  • Druckereien

  • Fahnen- und Textilhersteller

  • Produktionsbetriebe

  • sonstige externe Dienstleister

Kosten für Drittanbieter, Lizenzen oder externe Leistungen sind nur Bestandteil des Honorars von mind:hart, wenn dies ausdrücklich im jeweiligen Angebot vereinbart wurde.

Erforderliche Drittanbieter-Lizenzen können zeitlich, räumlich oder inhaltlich beschränkt sein und richten sich ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Soweit die Auftraggeberin oder der Auftraggeber einen Drittanbieter unmittelbar selbst beauftragt, entsteht der entsprechende Vertrag ausschließlich zwischen der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber und dem Drittanbieter.

mind:hart haftet in diesem Fall nicht für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung des Drittanbieters.

Dies gilt insbesondere für:

  • Produktionsfehler,

  • Lieferverzögerungen,

  • Materialabweichungen,

  • technische Ausfälle oder

  • Leistungsstörungen des Drittanbieters,

soweit diese nicht von mind:hart zu vertreten sind.

Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.


14. Print-, Produktions- und Fertigungsaufträge

Soweit mind:hart Druck-, Produktions- oder Fertigungsdaten erstellt, erfolgt deren Erstellung auf Grundlage der vereinbarten technischen Anforderungen und der zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Produktionsvorgaben.

Bei Einbindung eines externen Produktionsbetriebs werden dessen technische Vorgaben berücksichtigt, soweit diese mind:hart rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden oder ihre Abstimmung Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.

Produktspezifische Maschinen-, Stick-, Fräs-, Schnitt- oder sonstige Fertigungsdateien werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Soweit vor der Produktion ein Korrekturabzug, Proof, Muster oder vergleichbarer Prüfstand zur Freigabe bereitgestellt wird, ist dieser von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber vor der Produktionsfreigabe sorgfältig zu prüfen.

Die eigentliche Herstellung durch einen direkt vom Auftraggeber beauftragten Produktionsbetrieb ist keine Leistung von mind:hart.


15. Website- und digitale Projekte

Bei Website- und digitalen Projekten richtet sich der konkrete technische und funktionale Umfang nach dem jeweiligen Angebot.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst ein Website-Projekt keine dauerhafte technische Betreuung nach Projektabschluss.

Eine dauerhafte technische Fehlerfreiheit oder Kompatibilität mit sämtlichen zukünftigen Versionen von:

  • Browsern,

  • Betriebssystemen,

  • Plugins,

  • Themes,

  • CMS-Systemen,

  • externen Schnittstellen oder

  • sonstigen Drittanbietersystemen

kann nicht gewährleistet werden.

Für nach Projektabschluss eintretende Änderungen an Drittanbietersystemen oder technische Änderungen, die außerhalb des Einflussbereichs von mind:hart liegen, ist mind:hart nicht verantwortlich, sofern nicht eine entsprechende Wartungs- oder Betreuungsleistung vereinbart wurde.

Soweit Suchmaschinenoptimierung Bestandteil eines Projekts ist, wird eine fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen geschuldet. Eine bestimmte Platzierung oder dauerhaft gleichbleibende Position in Suchmaschinen wird nicht geschuldet.

Rechtliche Prüfungen, insbesondere hinsichtlich:

  • Impressum,

  • Datenschutzerklärung,

  • Wettbewerbsrecht,

  • Cookie- und Tracking-Recht,

  • Barrierefreiheitsanforderungen,

  • Markenrecht oder

  • sonstiger rechtlicher Pflichtangaben

sind keine Rechtsberatung durch mind:hart.

Soweit rechtliche Texte oder Angaben vom Auftraggeber oder von externen Anbietern bereitgestellt werden, werden diese im vereinbarten Umfang technisch und gestalterisch eingebunden.


16. Wartungs- und Betreuungsleistungen

Wartungs-, Support- und Betreuungsleistungen werden gesondert vereinbart.

Umfang, Vergütung, Laufzeit, enthaltene Leistungen und gegebenenfalls Kündigungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Wartungs- oder Betreuungsvereinbarung.

Diese AGB gelten ergänzend, soweit in der jeweiligen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.


17. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte:

  • Geschäfts- und Betriebsinformationen

  • Strategien

  • Kalkulationen

  • Zugangsdaten

  • unveröffentlichte Konzepte

  • interne Unterlagen

  • Kundendaten

  • sonstige ausdrücklich oder erkennbar vertrauliche Informationen

Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:

  • bereits öffentlich bekannt sind,

  • ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,

  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder

  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.


18. Referenznutzung und Eigenwerbung

mind:hart ist berechtigt, abgeschlossene und veröffentlichte Projekte nach ihrer Veröffentlichung bzw. nach Projektabschluss im branchenüblichen Umfang als Referenz für die eigene Tätigkeit zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere:

  • die Nennung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers,

  • die Nennung des Projekts,

  • eine kurze Projektbeschreibung und

  • die Darstellung der von mind:hart erbrachten Leistungen

auf:

  • der Website von mind:hart,

  • Social-Media-Kanälen,

  • im Portfolio,

  • in Präsentationen,

  • in Angebotsunterlagen und

  • sonstigen eigenen Marketing- und Referenzunterlagen.

Nicht veröffentlicht werden vertrauliche Informationen oder nicht zur Veröffentlichung freigegebene Projektstände.

Personenbezogene Daten und Bildnisse identifizierbarer Personen werden nur verwendet, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage oder erforderliche Einwilligung vorliegt.

Logos, Marken und sonstige geschützte Kennzeichen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Referenzdarstellung des jeweiligen Projekts verwendet.

Berechtigte Geheimhaltungsinteressen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers werden berücksichtigt.


19. Urheberrecht

Von mind:hart erstellte Konzepte, Gestaltungen, Designs, Texte, Unterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.

Das Urheberrecht selbst verbleibt bei der jeweiligen Urheberin oder dem jeweiligen Urheber.

Die Einräumung von Nutzungsrechten richtet sich nach Ziffer 10 dieser AGB sowie den jeweiligen individuellen Vereinbarungen.

Eine Nutzung nicht eingeräumter Entwürfe oder Arbeitsergebnisse ist nicht gestattet.

Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.


20. Vorzeitige Beendigung eines Projekts

Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

Wird ein Projekt vor seiner vollständigen Fertigstellung wirksam beendet, sind die bis zum Zeitpunkt der Beendigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der getroffenen Vereinbarungen zu vergüten.

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten für ausdrücklich freigegebene Drittleistungen können der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


21. Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder einem Fernabsatzvertrag gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die entsprechende Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Verlangt eine Verbraucherin oder ein Verbraucher ausdrücklich, dass mind:hart vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, erfolgt der vorzeitige Leistungsbeginn nur unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Im Fall eines wirksamen Widerrufs kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen Wertersatz geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher vor Leistungsbeginn ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und die gesetzlich erforderliche Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

Soweit bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen gesetzlich eine elektronische Widerrufsfunktion vorgeschrieben ist, wird diese nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bereitgestellt.


22. Haftung

mind:hart haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, soweit dieses anwendbar ist, und

  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, soweit eine solche übernommen wurde.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von mind:hart auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin oder der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von mind:hart.


23. Verbraucherstreitbeilegung

mind:hart ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

Gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.


24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

Ist die Auftraggeberin oder der Auftraggeber:

  • Kaufmann,

  • juristische Person des öffentlichen Rechts oder

  • öffentlich-rechtliches Sondervermögen,

ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von mind:hart.

Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.


25. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Soweit eine Bestimmung unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil ist, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.

Für den jeweiligen Vertrag maßgeblich sind ergänzend das individuelle Angebot und sonstige zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen.